Entlastung und Sicherheit für Pflegebedürftige und Angehörige

Unsere im September 2014 eröffnete 24-Stunden-Verhinderungspflege bietet pflegebedürftigen Menschen liebevolle und kompetente Betreuung, wenn ihre Pflegeperson vorübergehend verhindert ist – etwa durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe.

Dabei steht der Mensch mit all seinen Bedürfnissen, Sorgen und Wünschen im Mittelpunkt unseres Handelns. Unser Ziel ist es, ein Umfeld zu schaffen, das sowohl körperliches Wohlbefinden als auch seelische und geistige Ausgeglichenheit fördert.

Unsere Leitbild

Das Leitbild unserer im September 2014 eröffneten 24-Stunden-Verhinderungspflege spiegelt die Grundsätze und Ziele unseres seit dem 01. Oktober 2006 eigenständig arbeitenden ambulanten Pflegedienstes wider.

Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht der pflegebedürftige Mensch – mit all seinen Stärken, Schwächen, seiner Biografie und seiner individuellen Lebenssituation. Wir achten die Würde und Individualität jedes Einzelnen, unabhängig von Herkunft, Glauben oder sozialem Status.

Unser Ziel ist es, Selbstbestimmung und Selbstständigkeit zu erhalten und zu fördern. Wir unterstützen bei chronischen und akuten Krankheiten sowie Behinderungen und schaffen eine Atmosphäre, in der auch Sterbende würdevoll Abschied nehmen können.

Das Leitbild ist für alle Mitarbeitenden verbindlich, wird regelmäßig (alle zwei Jahre) überprüft und in der täglichen Arbeit umgesetzt.

Unsere 24-Stunden-Verhinderungspflege wird von qualifizierten Fachkräften geleitet.
Examiniertes Pflegepersonal, unterstützt durch Pflegehilfskräfte, wird durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen auf dem aktuellen Wissensstand gehalten.

Regelmäßige Dienstberatungen, QM-Zirkel und Übergaben sichern die Qualität unserer Arbeit.
Unsere Pflege zeichnet sich aus durch:

  • Eine gemeinsam mit unseren Gästen geplante Pflege

  • Enge Zusammenarbeit mit Angehörigen und Bezugspersonen

  • Kontinuierliche Überprüfung und Verbesserung unserer Pflegequalität

Nach § 39 SGB XI übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege, wenn eine Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert ist – für bis zu 6 Wochen (42 Tage) im Jahr.

Voraussetzung: Die Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebunggepflegt haben.

Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen bis zu 3.539,00 € pro Jahr (unter bestimmten Voraussetzungen erweiterbar).

Nähere Informationen erhalten Sie bei unserer Pflegedienstleitung.

Bitte reservieren Sie Ihren Platz – insbesondere in Urlaubszeiten – möglichst frühzeitig.
Etwa 14 Tage vor Beginn der Verhinderungspflege schließen wir gemeinsam den Vertrag, beantragen die Leistungen bei der Pflegekasse und klären offene Fragen persönlich.

Dokumente:

  • Personalausweis, Krankenkassenkarte, Befreiungskärtchen

  • Betreuerausweis / Generalvollmacht / Patientenverfügung

  • Pflegestufenbescheid und Bescheid über Betreuungsleistung

  • Kontaktdaten der Angehörigen

Medikamente:

  • Originalverpackte Medikamente mit Beipackzettel

  • Ärztliche Verordnung über die Verhinderungspflegezeit

  • Bestätigung, dass keine ansteckenden Krankheiten vorliegen

Hygieneartikel & Wäsche:

  • Kulturbeutel, persönliche Pflegeprodukte

  • Ober-/Unterbekleidung, Nachtwäsche, Handtücher

  • Haus- und Straßenschuhe

Hilfsmittel:

  • Rollstuhl, Gehhilfe, Brille, Hörgerät, Zahnprothese, Inkontinenzmaterial

Liebe Angehörige,

Bitte bringen Sie am Tag der Aufnahme etwas Zeit mit.
Die Aufnahmezeiten sind Montag bis Sonntag von 09:00–11:00 Uhr.

In dringenden Fällen sind wir selbstverständlich auch kurzfristig für Sie da – rufen Sie uns einfach an.