24-Stunden-Verhinderungspflege
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Das Leitbild unserer im September 2014 eröffneten 24-Stunden-Verhinderungspflege spiegelt die Grundsätze und Ziele unseres seit dem 01. Oktober 2006 eigenständig arbeitenden ambulanten Pflegedienstes wieder. Es bezieht sich auf den Leitgedanken, wonach der Mensch mit seinen Bedürfnissen, Sorgen und Nöten im Mittelpunkt unseres Handelns steht, das sowohl das Wohlbefinden von Körper, Seele und Geist umfasst.

Das Leitbild ist für alle Mitarbeiter verbindlich und wird mit ihnen besprochen. Wir verpflichten uns zur regelmäßigen Überprüfung der Inhalte aller 2 Jahre und zur Umsetzung des Leitbildes bei der täglichen Arbeit.

Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht der pflegebedürftiger Mensch mit all seinen Stärken und Schwächen und unter Berücksichtigung seiner Biografie sowie seiner aktuellen Lebenssituation und der Zukunftsperspektiven. Gleichermaßen achten wir die Individualität und die Würde des Menschen unabhängig von seiner Herkunft, seines Glaubens, seiner Weltanschauung oder seiner sozialen Stellung.

Das vorrangige Ziel unserer Pflege ist es, den Gästen ihre Selbstbestimmung und Selbständigkeit zu erhalten und soweit wie möglich zu fördern. Weiterhin ist es unser Zielt, unsere Gäste bei chronischen und akuten Krankheiten oder beim Umgang mit einer Behinderung zu unterstützen und ihnen eine aktivierende Pflege zu ermöglichen. Es ist unser Anliegen eine Atmosphäre zu schaffen, in der Sterbende würdevoll Abschied nehmen können.

Unsere 24-Stunden-Verhinderungspflege wird von qualifizierten Mitarbeitern geleitet und unsere examinierten Pflegemitarbeiter/innen, welche von Pflegehilfskräften unterstützt werden, sind durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen stets auf dem aktuellen Wissensstand. Dadurch wird gleichzeitig die Eigenverantwortung unserer Mitarbeiter/innen verlangt und gefördert. Um alle Beteiligten des Pflegeprozesses auf einem aktuellen Wissensstand zu halten, finden regelmäßig Dienstberatungen, QM-Zirkel und Übergaben statt. Darüber hinaus zeichnet sich unsere Pflege aus durch:

  • Eine gemeinsam mit unseren Gästen geplante Pflege.

  • Die Zusammenarbeit mit Angehörigen oder anderer Bezugspersonen und Einrichtungen bei der Versorgung unserer Gäste.

  • Die regelmäßige Überprüfung unserer Pflegequalität und eine damit verbundene Verbesserung unserer Leistungen.

Die Leistungen der Verhinderungspflege stellen die Absicherung einer pflegebedürftigen Person im Verhinderungsfall der Pflegeperson dar. In diesem Zusammenhang gibt es vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. So kann ein Urlaub der Pflegeperson und die daraus entstehenden Leistungen aus der Verhinderungspflege auch als Urlaub der pflegebedürftigen Person genutzt werden. Hierfür gibt es spezielle Einrichtungen, die sich auf die Pflege und gleichzeitigen Erholung spezialisiert haben. Unser Pflegedienst bietet Ihnen die Verhinderungspflege ab September 2014 an.

Gesetzliche Richtlinie §39 SGB XI:

In § 39 des Elften Sozialgesetzbuches heißt es unter der Überschrift "Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson":"Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr; § 34 Abs. 2 Satz 1 gilt nicht. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat."

1. Kostensätze (gültig ab 01.01.2022):

 

Unterkunft

21,76 €

Verpflegung

9,80 €

Investitionskosten

20,20 €

Ihre Kosten pro Tag

Nach Abzug der pflegebedingten Aufwendungen *)

51,76€

Bis Tag 42

*) Die Pflegekasse übernimmt bis zu max. 6 Wochen im Jahr die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen bis zu einem Maximalbetrag von 1.612,00€ (unter bestimmten Voraussetzungen auch weitere 28 Tage/Kombination mit hälftiger Kurzzeitpflegezeit, sofern diese im laufenden Kalenderjahr noch nicht in Anspruch genommen)

Beispiele für Zuzahlung- nach Abzug Leistung Pflegekasse:

Aufenthalt 7 Tage – Gesamt €

362,32 €

Aufenthalt 14 Tage – Gesamt €

724,64 €

Aufenthalt 21 Tage – Gesamt €

1086,96 €

Nähere Informationen erfragen Sie bitte bei der Pflegedienstleitung.

 

2. Reservierung:

  • Reservieren Sie vor allem in Urlaubszeiten möglichst frühzeitig einen Platz, gegebenenfalls auch telefonisch.
  • Etwa 14 Tage vor Beginn der Verhinderungspflege schließen wir gemeinsam den Vertrag, beantragen die Leistungen bei der Pflegekasse und klären individuelle Fragen in einem persönlichen Gespräch.

 

3. Verhinderungspflege – Was ist mitzubringen?

 

 Dokumente

  • Personalausweis, Chipkarte der Krankenkasse, Befreiungskärtchen
  • Betreuerausweis / Generalvollmacht / Patientenverfügung
  • Pflegestufenbescheid und Bescheid über die Betreuungsleistung
  • Erreichbarkeit der Angehörigen

 Medikamente

  • Medikamente (inkl. Originalverpackung und Beipackzettel) mit Verordnung des Arztes über die Verhinderungspflegezeit vom Hausarzt abgezeichnet.
  • Bestätigung, dass keine ansteckenden Krankheiten vorliegen.

 Hygieneartikel:

  • Kulturbeutel mit persönlichen Reinigungs- und Pflegeprodukten

 Wäsche:

  • Ober- und Unterbekleidung; Nachtwäsche
  • Haus- und Straßenschuhe
  • Handtücher etc.

 Hilfsmittel:

  • Rollstuhl, Gehhilfe, Brille, Hörgerät, Zahnprothese u.ä.
  • Inkontinenzmaterial

 

 4. Tag der Aufnahme:

 

Liebe Angehörige,

  • Bitte bringen Sie am Tag der Aufnahme etwas Zeit mit.
  • Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sprechen Sie bitte die Uhrzeit für die Aufnahme mit unserem Personal ab.
  • Unsere Aufnahmezeiten sind: Mo.-So. 09:00-11:00 Uhr.

Selbstverständlich sind wie bei kurzfristigen Notfällen jederzeit für Sie aufnahmebereit. Rufen Sie uns an!

 

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